In Kürze
Mentoring ist eine strukturierte Form der individuellen Begleitung im Beruf, bei der eine erfahrene Person (Mentor) einen weniger erfahrenen Kollegen (Mentee) über einen festgelegten Zeitraum fördert. Ziel ist die gezielte Unterstützung der fachlichen, persönlichen und beruflichen Entwicklung.
Definition
Mentoring beschreibt eine formal oder informell organisierte Unterstützungsbeziehung zwischen einer erfahrenen und einer weniger erfahrenen beschäftigten Person. Der Mentor vermittelt Erfahrungswissen, Kontakte, Orientierung und Feedback sowie Hinweise auf ungeschriebene Regeln im Unternehmen — ohne dabei Weisungs- oder Kontrollbefugnis gegenüber dem Mentee zu haben. Wichtig ist, dass der Mentor nicht der direkte Vorgesetzte des Mentees ist, damit eine neutrale Begleitung — auch bei Konflikten — möglich bleibt.
Es gibt zwei grundlegende Formen: Beim informellen Mentoring sucht sich der Mentee seinen Mentor selbst. Beim formellen Mentoring wird der Mentor vom Unternehmen zugeordnet, mit festgelegten Rollen, Zielen und Zeiträumen. Die Aufgaben, Spielregeln und Ziele sollten schriftlich festgehalten werden, damit die Ergebnisse überprüft werden können.
Mentoring verfolgt mehrere Ziele:
- Wissenstransfer und besserer Zugang zu Unternehmenskultur und internen Informationen
- Stärkung von Selbstbewusstsein und Durchsetzungsvermögen
- Weiterentwicklung des Führungsverhaltens
- Langfristige Bindung von Beschäftigten an das Unternehmen
- Vermeidung von Reibungsverlusten bei der Einarbeitung und Milderung des sogenannten Praxisschocks beim Berufseinstieg
In der Praxis wird Mentoring besonders häufig bei der Einarbeitung von Nachwuchsführungskräften, in Trainee-Programmen, zur Nachfolgeplanung sowie in Frauenförderprogrammen eingesetzt, um Frauen den Zugang zu Führungspositionen zu erleichtern. Damit Mentoring gelingt, sollten Mentor und Mentee fachlich und menschlich zueinander passen und nach dem sogenannten Win-Win-Prinzip gegenseitig voneinander lernen.
Die Teilnahme am Mentoring erfolgt in der Regel zusätzlich zu den arbeitsvertraglich geschuldeten Hauptleistungspflichten beider Beteiligten. Mentoring begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Beförderung, Vergütungserhöhung oder sonstige arbeitsvertragliche Anpassungen.
Abzugrenzen ist Mentoring von:
- arbeitsvertraglich vereinbarter Einarbeitung
- fachlicher Anleitung im Rahmen der regulären Tätigkeit