In Kürze
Bei einer Mitarbeiterbeteiligung werden Beschäftigte finanziell am Erfolg oder Kapital ihres Unternehmens beteiligt. Ziel ist es, Mitarbeiter zu motivieren, zu binden und leistungsgerecht zu vergüten.
Definition
Mitarbeiterbeteiligung ist ein Oberbegriff für verschiedene Modelle, bei denen Arbeitnehmer über ihr reguläres Gehalt hinaus am Unternehmen beteiligt werden. Die Grundidee: Wer am Erfolg des Unternehmens teilhat, arbeitet wie ein Mitunternehmer — mit mehr Engagement und stärkerer Bindung an den Betrieb.
Die zwei wichtigsten Formen sind:
- Erfolgsbeteiligung: Mitarbeiter erhalten einen Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis einer Unternehmenseinheit oder des gesamten Unternehmens — zum Beispiel als Provision, Umsatz- oder Gewinnbeteiligung.
- Kapitalbeteiligung: Mitarbeiter können Anteile am Unternehmen erwerben, etwa in Form von Belegschaftsaktien oder Gesellschaftsanteilen.
Eine echte Erfolgsbeteiligung ist planmäßig: Sie beruht auf einer festen, schriftlichen Vereinbarung mit klaren Verteilungskriterien. Eine freiwillige Ausschüttung nach Gutdünken des Arbeitgebers ohne feste Regeln gilt nicht als Erfolgsbeteiligung im eigentlichen Sinne.
Nicht zur Erfolgsbeteiligung zählen Akkordlohn, Prämien oder Gratifikationen — auch wenn diese letztlich aus dem Unternehmenserfolg stammen.
Beteiligungsmodelle können für alle Beschäftigten gelten oder nur für bestimmte Gruppen, etwa Führungskräfte, Außendienstmitarbeiter oder Fachkräfte in bestimmten Bereichen. Welche Gruppe einbezogen wird, hängt von den Zielen des Unternehmens ab.
Neben der Motivation und Bindung bestehender Mitarbeiter gelten solche Modelle heute auch als wichtiges Mittel zur Gewinnung neuer Fachkräfte — besonders in wettbewerbsintensiven Branchen.