In Kürze
Eine Müttergenesungskur als Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre Gesundheitsleistung für Mütter, die körperlich oder seelisch stark belastet sind. Ziel ist es, eine drohende Erkrankung zu verhindern, bevor sie ausbricht.
Definition
Nach § 24 SGB V haben Mütter Anspruch auf medizinische Vorsorgeleistungen, wenn ihr Gesundheitszustand so geschwächt ist, dass bei gleichbleibender Belastung eine Erkrankung droht. Das gilt sowohl für körperliche als auch für seelische Gefährdungen.
Besonders belastete Gruppen sind zum Beispiel Alleinerziehende, Frauen mit pflegebedürftigen Angehörigen, behinderten Kindern oder suchtkranken Familienmitgliedern sowie Frauen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Typische Indikationen für eine Vorsorgekur sind unter anderem:
- Erkrankungen im psychosomatischen Bereich
- Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen
- Erkrankungen der Atemwege
- Haut- und Allergieerkrankungen
- Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Gynäkologische Erkrankungen
Die Maßnahme umfasst ärztliche Betreuung, gruppen- und einzeltherapeutische Angebote, Heilmittel wie Krankengymnastik oder Hydrotherapie sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Ernährungsberatung und Stressbewältigung.
Antrag und Bewilligung: Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Diese entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und berücksichtigt dabei die persönlichen Verhältnisse der Antragstellerin gemäß § 33 SGB I.
Dauer: Die Kur dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn sie medizinisch begründet ist (§ 24 Abs. 2 SGB V).
Zuzahlung: Mütter zahlen grundsätzlich 10 Euro pro Kalendertag selbst. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich nach § 62 SGB V von der Zuzahlung befreien lassen. Für Heilmittel, die in der Kureinrichtung abgegeben werden, fällt keine zusätzliche Zuzahlung an.
Wiederholung: Eine erneute Vorsorgekur ist grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren möglich. Dabei werden auch Leistungen anderer Sozialleistungsträger berücksichtigt.