In Kürze
Eine Obligation ist ein festverzinsliches Wertpapier mit Rückzahlungs- und Zinsanspruch. Sie dient der langfristigen Kapitalaufnahme durch öffentliche oder private Emittenten.
Definition
Der Begriff Obligation bezeichnet eine verbriefte, übertragbare Forderung gegen einen Emittenten. Sie gewährt dem Inhaber einen Anspruch auf Rückzahlung des Nennbetrags sowie laufende Zinsleistungen.
Eine Obligation liegt vor, wenn ein festgelegter Kapitalbetrag gegen Ausgabe einer Schuldverschreibung zur Verfügung gestellt ist. Die Rechtsstellung des Gläubigers ergibt sich aus dem verbrieften Schuldverhältnis mit fest bestimmter Laufzeit.
Emittenten können Unternehmen, Kreditinstitute oder öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Finanzierungskompetenz sein.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
Eine Obligation begründet keine Beteiligung an Vermögen, Leitung oder Gewinn des Emittenten. Sie ist von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungstiteln wie Aktien eindeutig abzugrenzen.
Praktische Bedeutung besteht bei der strukturierten Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt. Die Obligation ist regelmäßig handelbar und rechtlich als Forderungspapier ausgestaltet.