In Kürze
Das Oberlandesgericht ist eine Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit oberhalb der Landgerichte. Es überprüft Entscheidungen im Rechtsmittelzug und entscheidet in gesetzlich bestimmten Erstzuständigkeiten.
Definition
Das Oberlandesgericht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff innerhalb der staatlichen Gerichtsorganisation. Es entscheidet über Rechtsmittel gegen landgerichtliche Entscheidungen.
Seine Zuständigkeit besteht bei gesetzlich bestimmten Berufungen, Beschwerden oder erstinstanzlichen Verfahren besonderer Art. Es ist in Senate gegliedert, die Entscheidungen kollektiv durch mehrere Berufsrichter treffen.
Verfahren folgen den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung und Strafprozessordnung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 119 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Befassung mit arbeitsgerichtlichen Berufungen besteht grundsätzlich nicht. Im arbeitsrechtlichen Instanzenzug ist es vom Landesarbeitsgericht als Berufungsinstanz klar abgegrenzt.
Praktische Bedeutung ergibt sich bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mit ordentlicher Gerichtszuständigkeit oder verfahrensrechtlichen Nebenfragen. Für das Oberlandesgericht ist maßgeblich, dass keine ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit festgelegt ist.