Outsourcing - Allgemeines

In Kürze

Outsourcing bezeichnet die Auslagerung von betrieblichen Bereichen oder Funktionen an externe Dienstleister. Für Arbeitnehmer ist dabei wichtig: Sie haben ein Recht auf frühzeitige Information und Beteiligung.

Definition

Beim Outsourcing gibt ein Unternehmen bestimmte Aufgaben oder ganze Abteilungen an externe Anbieter ab. Ziel ist meist die Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben des Unternehmens.

Typische Bereiche, die ausgelagert werden, sind zum Beispiel Reinigung, Sicherheitsdienste, Kantinenbetrieb, Lohn- und Gehaltsabrechnung, betriebsärztlicher Dienst oder Call-Center.

Eine Outsourcing-Entscheidung sollte nicht allein nach Kosten getroffen werden. Auch Qualität, Kundenbindung, Personalpolitik und langfristige Folgen spielen eine wichtige Rolle. Ein einmal aufgegebener Bereich ist später nur schwer und kostenintensiv wieder aufzubauen.

Vorteile des Outsourcings können sein:

  • Konzentration auf Kernaufgaben des Unternehmens
  • Höhere Kostentransparenz
  • Verlagerung von Unternehmerrisiken auf den Dienstleister
  • Zugang zu aktuellem Fach- und Spezialwissen
  • Weniger Routinearbeiten für die verbleibende Belegschaft

Für Arbeitnehmer und Betriebsräte ist entscheidend: Sie müssen frühzeitig und umfassend informiert sowie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Auslagerungen verändern Strukturen und Arbeitsabläufe — auch für die verbleibenden Beschäftigten.

Je nach Art der Maßnahme sind verschiedene Gesetze zu beachten:

  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmung und Information des Betriebsrats
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG) — Schutz der Arbeitnehmer bei Stellenabbau
  • Umwandlungsgesetz (UmwG) — bei rechtlichen Umstrukturierungen
  • Aktiengesetz (AktG) und GmbH-Gesetz (GmbHG) — je nach Unternehmensform
  • Sprecher-Ausschuss-Gesetz (SprAuG) — für leitende Angestellte
  • Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) — Schutz behinderter Beschäftigter