Organisation

In Kürze

Organisation beschreibt, wie ein Unternehmen aufgebaut ist und wie Abläufe, Zuständigkeiten und Regeln festgelegt werden. Sie bestimmt, wer was entscheidet – und damit auch den Arbeitsalltag jedes Arbeitnehmers.

Definition

Der Begriff Organisation wird in drei verschiedenen Bedeutungen verwendet: als Institution (das Unternehmen selbst ist eine Organisation), als Funktion (das aktive Gestalten von Strukturen) und als Instrument (das Unternehmen hat eine Organisationsstruktur).

Die formale Organisation umfasst alle festgelegten Regeln, Vorschriften und Anordnungen, nach denen Abläufe und Strukturen im Unternehmen geordnet sind. Sie legt fest, wer welche Entscheidungen treffen darf, welche Kommunikationswege gelten und welche Aufgaben zu welcher Stelle gehören.

Daneben gibt es die informelle Organisation: Das sind Beziehungen und Absprachen, die nicht offiziell geregelt sind, sondern sich im Laufe der Zeit durch den Umgang der Beschäftigten miteinander entwickelt haben.

Organisatorisch geregelt werden im Unternehmen vor allem:

  • Hierarchische Beziehungen – Weisungsbefugnisse, Verantwortung und Dienstwege
  • Funktionelle Beziehungen – Tätigkeits- und Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsbeziehungen – konkrete Aufgaben und Tätigkeiten
  • Unternehmensziele – deren Umsetzung durch die Unternehmensleitung

Eine gute Organisation soll wirtschaftlich, zweckmäßig sowie stabil und flexibel zugleich sein. Dabei unterscheidet man zwischen der Aufbauorganisation (Stellensystem, Abteilungen, Hierarchien) und der Ablauforganisation (Gestaltung der Arbeitsprozesse).

Wichtig für Arbeitnehmer: Wenn ein Unternehmen seine Organisationsstruktur verändert, können Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berührt sein. Der Betriebsrat ist in solchen Fällen zu beteiligen.

Eine besondere Form ist die Non-Profit-Organisation: Sie verfolgt keine kommerziellen Ziele, sondern gemeinnützige, soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke. Typische Rechtsformen sind die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und der eingetragene Verein (e.V.).