Ordnung des Betriebs

In Kürze

Die Ordnung des Betriebs umfasst allgemeine Regeln für das betriebliche Zusammenleben. Sie steuert das kollektive Verhalten der Beschäftigten im Betrieb.

Definition

Ordnung des Betriebs ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Gesamtheit allgemeingültiger Verhaltensregeln zur Sicherung des geordneten betrieblichen Zusammenwirkens.

Diese Ordnung betrifft das soziale Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung. Sie liegt vor, wenn kollektive Regeln das Verhalten der Belegschaft im Rahmen der Arbeitsorganisation verbindlich steuern.

Voraussetzung ist eine Regelung mit kollektiver Wirkung, die über einen bloßen Einzelfall hinausgeht.

Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung ist:

  • § 87 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Die Ordnung des Betriebs begründet kein Weisungsrecht zur unmittelbaren Konkretisierung einzelner Arbeitspflichten.

Abzugrenzen ist sie vom Arbeitsverhalten, das Inhalt, Art und Weise der Arbeitsleistung bestimmt.

In der Praxis ist die Ordnung des Betriebs zentraler Anknüpfungspunkt für die zwingende Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verhaltensregeln.