In Kürze
Beim Outsourcing lagert ein Unternehmen Aufgaben oder Dienstleistungen an externe Anbieter aus. Das bringt sowohl Vorteile als auch erhebliche Nachteile – besonders für die Beschäftigten.
Definition
Outsourcing bedeutet, dass ein Unternehmen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbst erledigt, sondern an spezialisierte externe Dienstleister vergibt. Aus Unternehmenssicht stehen dabei häufig Kosteneinsparungen und die Konzentration auf das Kerngeschäft im Vordergrund.
Vorteile aus Unternehmenssicht:
- Kosten: Fixkosten sinken, eigene Investitionen – etwa in neue Technologien – entfallen.
- Strategie: Das Unternehmen kann sich auf sein eigentliches Kerngeschäft konzentrieren, Hierarchien werden abgebaut und die Flexibilität steigt.
- Qualität: Externe Anbieter können nach Qualitätskriterien ausgewählt werden und so die Produktqualität verbessern.
- Personal: Kosten für die Suche und Qualifizierung von Fachkräften können entfallen.
Nachteile – auch für Arbeitnehmer:
- Kosten: Bereits vor Vertragsschluss entstehen Kosten; hinzu kommen laufende Ausgaben für Kommunikation und Koordination mit dem externen Anbieter. Preise lassen sich oft schwer kontrollieren.
- Strategie: Zusammengehörende Prozesse können getrennt und gestört werden. Informelle Kommunikation zwischen Abteilungen – eine wichtige Quelle für Verbesserungsideen – fällt weg. Zudem entsteht eine Abhängigkeit von externen Anbietern, die auch Konkurrenten bedienen können.
- Qualität: Der Einfluss auf die tatsächliche Qualität der ausgelagerten Leistungen ist begrenzt. Es droht ein dauerhafter Kompetenzverlust, der eine spätere Rückverlagerung erschwert.
- Personal: Unzureichende oder verspätete Information über geplante Auslagerungen erzeugt Frustration und Zukunftsängste in der Belegschaft. Motivationsverlust und Erkrankungen können die Folge sein – mit erheblichen Kosten für das Unternehmen.
Für den Betriebsrat ist es daher wichtig, frühzeitig in Outsourcing-Prozesse einbezogen zu werden, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren.