In Kürze
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde grundlegend umstrukturiert: Durch Fusionen schrumpfte die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von ursprünglich 35 auf heute neun. Auch im landwirtschaftlichen Bereich wurden die Träger zu einer einzigen Organisation zusammengeführt.
Definition
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Früher war sie auf viele verschiedene Träger aufgeteilt – darunter zahlreiche Berufsgenossenschaften für einzelne Branchen sowie Unfallkassen für den öffentlichen Bereich.
Mit der Zeit gerieten vor allem die Bau-Berufsgenossenschaften unter Druck: Sinkende Beschäftigtenzahlen in der Baubranche führten zu niedrigeren Lohnsummen, auf deren Basis die Beiträge berechnet werden. Gleichzeitig stiegen die Kosten im Gesundheitswesen und für dauerhaft zu zahlende Unfallrenten. Die finanzielle Last verteilte sich so auf immer weniger Unternehmen. Um Kosten zu sparen, wurden Berufsgenossenschaften zusammengelegt.
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es noch neun gewerbliche Berufsgenossenschaften:
- BG BAU – Bauwirtschaft
- BGHW – Handel und Warenlogistik
- BG ETEM – Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
- VBG – Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freie Berufe u. a.
- BG RCI – Rohstoffe und Chemische Industrie
- BG Verkehr – Transport und Verkehrswirtschaft
- BGN – Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- BGHM – Holz und Metall
- BGW – Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Auch im landwirtschaftlichen Bereich gab es eine Zusammenlegung: Die früheren landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Alterskassen, Kranken- und Pflegekassen bildeten bis Ende 2012 gemeinsam die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV). Seit dem 1. Januar 2013 übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) diese Aufgaben als einheitlicher Träger.