In Kürze
Organisationssysteme beschreiben, wie Weisungsbefugnisse und Zuständigkeiten in einem Unternehmen geregelt sind. Die wichtigsten Formen sind das Liniensystem und das Stabliniensystem.
Definition
Ein Organisationssystem legt fest, wer im Betrieb wem Anweisungen geben darf und wie Informationen fließen. Es gibt zwei grundlegende Formen: das Liniensystem und das Stabliniensystem.
Beim Einlinien-System hat jeder Mitarbeiter genau einen Vorgesetzten. Weisungen kommen immer von einer einzigen übergeordneten Stelle. Das schafft klare Verhältnisse, kann aber zu langen Entscheidungswegen und wenig Flexibilität führen.
Beim Mehrlinien-System ist ein Mitarbeiter mehreren Vorgesetzten gleichzeitig unterstellt. Dadurch entstehen kürzere Informationswege, aber auch unklarere Zuständigkeiten, wenn mehrere Vorgesetzte unterschiedliche Anweisungen geben.
Das Stabliniensystem baut auf dem Einlinien-System auf. Zusätzlich gibt es sogenannte Stabstellen — spezialisierte Einheiten wie eine Rechtsabteilung oder ein Controlling. Diese beraten und unterstützen die Führungskräfte bei komplexen Aufgaben, dürfen aber selbst keine Weisungen erteilen. Die Entscheidungsbefugnis bleibt immer bei der zuständigen Führungskraft.
Stabstellen entlasten Führungskräfte fachlich und ermöglichen die Einbindung von Spezialwissen. Ein möglicher Nachteil: Stabstellen verfügen oft über einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Abteilungen, was zu Spannungen führen kann.