In Kürze
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiger Rechtsverstoß außerhalb des Strafrechts. Sie wird regelmäßig mit einer Geldbuße geahndet.
Definition
Der Begriff Ordnungswidrigkeit stammt aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht. Er bezeichnet eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung oder Unterlassung mit gesetzlich angeordneter Bußgeldandrohung.
Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, wenn ein gesetzlicher Tatbestand schuldhaft verwirklicht ist und keine Straftat vorliegt. Voraussetzung ist eine ausdrückliche Bußgeldbewehrung durch Gesetz oder Rechtsverordnung mit Bestimmtheit.
Die Ahndung erfolgt im Verwaltungsverfahren durch zuständige Verwaltungsbehörden ohne strafgerichtliche Verurteilung.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Die Ordnungswidrigkeit begründet keinen Strafanspruch des Staates im Sinne des Strafrechts.
Abzugrenzen ist die Ordnungswidrigkeit von der Straftat, die eine Kriminalstrafe und strafgerichtliche Zuständigkeit voraussetzt.
In der Praxis betrifft die Ordnungswidrigkeit zahlreiche Regelungsbereiche wie Arbeitsschutz, Verkehr und Wirtschaftsaufsicht.