Organigramm

In Kürze

Ein Organigramm stellt die formale Struktur einer Organisation grafisch dar. Es visualisiert Hierarchien, Zuständigkeiten und organisatorische Einheiten.

Definition

Organigramm ist ein organisationsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die schematische Darstellung der Aufbauorganisation eines Unternehmens oder einer Organisation.

Ein Organigramm bildet formale Hierarchien, Leitungsbeziehungen, Stellen und Organisationseinheiten systematisch ab. Es liegt vor, wenn Zuständigkeiten und Unterstellungsverhältnisse grafisch strukturiert dargestellt sind.

Voraussetzung ist eine festgelegte organisatorische Ordnung mit definierten Funktionen und Verantwortungsbereichen. Das Organigramm dient der internen Transparenz über Weisungswege und organisatorische Zuordnungen.

Es entfaltet keine eigenständige normative Wirkung gegenüber Arbeitnehmern oder Dritten.

Abzugrenzen ist das Organigramm von:

  • Prozessdarstellungen der Ablauforganisation, die Arbeitsprozesse beschreiben

In der Praxis unterstützt das Organigramm Orientierung, Kommunikation und Personalorganisation innerhalb bestehender Strukturen.