Outplacement

Outplacement bezeichnet ein Bündel von Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen ausscheidende Mitarbeiter beim Übergang in eine neue Stelle aktiv unterstützt. Ziel ist es, den Jobverlust sozialverträglich zu gestalten und die Suche nach einer neuen Position zu erleichtern.

In Kürze

Outplacement bezeichnet ein Bündel von Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen ausscheidende Mitarbeiter beim Übergang in eine neue Stelle aktiv unterstützt. Ziel ist es, den Jobverlust sozialverträglich zu gestalten und die Suche nach einer neuen Position zu erleichtern.

Definition

Outplacement ist ein arbeitsrechtlich geprägter personalwirtschaftlicher Begriff aus dem Englischen — sinngemäß „Herausbefördern". Es bezeichnet eine vom Arbeitgeber finanzierte Unterstützungsleistung zur beruflichen Neuorientierung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, typischerweise durch einen externen Dienstleister.

Voraussetzung ist das Ausscheiden aus dem Betrieb aufgrund von Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vergleichbaren Beendigungsformen. Outplacement kommt besonders häufig beim Abbau von Führungskräften zum Einsatz.

Die Leistung umfasst regelmäßig:

  • Standortbestimmung und Karriereberatung
  • Bewerbungsunterstützung
  • Arbeitsmarktorientierung und Aufzeigen neuer Beschäftigungsalternativen
  • Psychologische Unterstützung zur Vermeidung vorschneller Entscheidungen
  • Begleitung bis zur Anschlussbeschäftigung

Für den betroffenen Arbeitnehmer bietet Outplacement weitere konkrete Vorteile:

  • Stellensuche aus ungekündigter Stellung: Der Mitarbeiter gilt nach außen noch als beschäftigt und vermeidet so den Status der Arbeitslosigkeit.
  • Karriereberatung auf Kosten des Arbeitgebers: Fragen zur beruflichen Neuorientierung, Mobilität und Karriereplanung werden professionell begleitet.

Auch für das Unternehmen entstehen Vorteile: Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen werden häufig vermieden, da beide Seiten gemeinsam eine Lösung anstreben. Zudem wirkt sich Outplacement positiv auf das Betriebsklima und das Ansehen als Arbeitgeber aus.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Outplacement. Outplacement wird typischerweise zusätzlich zu oder anstelle anderer Beendigungsleistungen vereinbart. Als Hinderungsgründe für den Einsatz gelten unter anderem die wirtschaftliche Lage sowie die fehlende Bereitschaft des Unternehmens, solche Maßnahmen anzustoßen.

Abzugrenzen ist Outplacement von innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen, die während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden.

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