In Kürze
Outplacement bezeichnet eine unterstützende Maßnahme bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie dient der beruflichen Neuorientierung ausscheidender Beschäftigter.
Definition
Outplacement ist ein arbeitsrechtlich geprägter personalwirtschaftlicher Begriff. Es bezeichnet eine vom Arbeitgeber veranlasste Unterstützungsleistung zur beruflichen Neuorientierung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Outplacement liegt vor, wenn ein externer Dienstleister mit der Beratung, Begleitung und Vermittlungsunterstützung des ausscheidenden Arbeitnehmers beauftragt ist.
Voraussetzung ist das Ausscheiden aus dem Betrieb aufgrund von Kündigung, Aufhebungsvertrag oder vergleichbaren Beendigungsformen.
Die Leistung umfasst regelmäßig:
- Standortbestimmung
- Bewerbungsunterstützung
- Arbeitsmarktorientierung
- Begleitung bis zur Anschlussbeschäftigung
Outplacement wird typischerweise zusätzlich zu oder anstelle anderer Beendigungsleistungen vereinbart. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Outplacement.
Abzugrenzen ist Outplacement von:
- innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
In der Praxis wird Outplacement zur sozialverträglichen Gestaltung von Trennungsprozessen und zur Konfliktvermeidung eingesetzt.