In Kürze
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft mit persönlicher, unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter. Sie dient dem Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma.
Definition
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine Personengesellschaft, die ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreibt.
Eine OHG liegt vor, wenn mindestens zwei Gesellschafter gemeinschaftlich ein Handelsgewerbe führen. Alle Gesellschafter haften den Gesellschaftsgläubigern persönlich unbeschränkt.
Die Haftung erstreckt sich gesamtschuldnerisch auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 105 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB)
Eine vertragliche Haftungsbeschränkung wirkt gegenüber Dritten nicht.
Abzugrenzen ist die OHG von Kapitalgesellschaften durch das Fehlen einer Haftungsbegrenzung.
Für die Praxis ist die OHG als Organisationsform gemeinsamer unternehmerischer Tätigkeit relevant.