In Kürze
Mit der Organisationsreform wurde die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar 2005 grundlegend neu geordnet. Die bisherige Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten entfiel, und es entstanden einheitliche Träger unter dem gemeinsamen Namen Deutsche Rentenversicherung.
Definition
Bis Ende 2004 bestand die gesetzliche Rentenversicherung aus zahlreichen eigenständigen Trägern: 22 Landesversicherungsanstalten, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Bundesknappschaft, der Seekasse und der Bahnversicherungsanstalt. Diese Strukturen galten als veraltet und wurden durch ein Gesetz zur Organisationsreform grundlegend verändert.
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Die neuen Träger heißen:
- Deutsche Rentenversicherung Bund (Sitz Berlin) – entstanden aus der früheren Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger; zuständig für rund 40 % der Versicherten
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Sitz Bochum) – entstanden aus Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse; zuständig für rund 5 % der Versicherten
- Regionalträger – die früheren Landesversicherungsanstalten, die unter ihrem jeweiligen Regionalnamen weitergeführt werden (z. B. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz); zuständig für rund 55 % der Versicherten
Die Zuweisung der Versicherten erfolgt seitdem nicht mehr nach Berufsgruppe, sondern über eine gesetzlich festgelegte Quotenregelung. Die Versicherungsnummer wird zentral vergeben, und die Versicherten werden entsprechend der Quote auf die Träger verteilt. Das Wohnortprinzip bei den Regionalträgern bleibt dabei grundsätzlich erhalten.
Auch die Beitragsabführung wurde vereinfacht: Arbeitgeber müssen seit Januar 2005 nicht mehr unterscheiden, ob Beiträge zur Arbeiter- oder Angestelltenrentenversicherung zu zahlen sind. Stattdessen gilt eine prozentuale Aufteilung der Pflichtbeiträge zwischen den Trägern.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund übernimmt neben der Betreuung eigener Versicherter auch übergeordnete Aufgaben für die gesamte Rentenversicherung, etwa die einheitliche Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen. Auskunfts- und Beratungsstellen werden seit 2011 ausschließlich von den Regionalträgern betrieben.