Organisation

In Kürze

Organisation beschreibt die Struktur und die geregelten Abläufe eines Unternehmens. Sie legt fest, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Entscheidungen getroffen werden und wie die Zusammenarbeit funktioniert.

Definition

Der Begriff leitet sich vom griechischen Wort „organon" ab und bedeutet so viel wie Werkzeug oder Bewerkstelligung. Im betrieblichen Sinne ist Organisation ein Mittel, um Unternehmensziele zu erreichen.

Durch die Unternehmensorganisation werden Betriebe gegliedert, in Teilbereiche aufgeteilt und interne Abläufe verbindlich geregelt. Man unterscheidet dabei zwischen der Aufbauorganisation (Struktur und Hierarchie) und der Ablauforganisation (Arbeitsabläufe und Prozesse).

Im Mittelpunkt jeder Organisation stehen Menschen. Geregelt werden insbesondere:

  • Hierarchische Beziehungen — Weisungsbefugnisse und Dienstwege
  • Funktionelle Beziehungen — Tätigkeits- und Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsbeziehungen — konkrete Aufgaben und Tätigkeiten
  • Unternehmensziele — deren Umsetzung durch die Unternehmensleitung

Die Gestaltung der Organisationsstruktur ist grundsätzlich Sache des Unternehmens. Dabei können jedoch Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) berührt sein, die zwingend zu beachten sind.

Eine gute Organisation sollte drei Grundsätze erfüllen: Sie soll wirtschaftlich, zweckmäßig sowie in einem ausgewogenen Verhältnis stabil und flexibel sein.

Für die praktische Umsetzung gelten wichtige Handlungsorientierungen. Im Gestaltungsbereich zählen dazu eine eindeutige Gliederung, klare Aufgabenzuordnung, festgelegte Befugnisse und möglichst kurze Durchlaufzeiten. Im Verhaltensbereich sind ein kooperativer Führungsstil, rechtzeitige Information der Beschäftigten sowie eine reibungslose Kommunikation zwischen den Abteilungen entscheidend.