Ökonomie

In Kürze

Ökonomie bezeichnet die Gesamtheit wirtschaftlicher Strukturen und Handlungen. Der Begriff wird zur Beschreibung von Wirtschaft als Wissenschaft und Praxis verwendet.

Definition

Ökonomie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung wirtschaftlicher Gesamtzusammenhänge in Staat und Betrieb. Sie umfasst alle Einrichtungen und Handlungen zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.

Ökonomie liegt vor, wenn Produktion, Verteilung und Konsum von Gütern systematisch organisiert sind. Eine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage ist für die Ökonomie nicht im deutschen Recht festgelegt.

Der Begriff begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch einzelner Personen oder Institutionen unmittelbar.

Abzugrenzen ist die Ökonomie von:

  • einzelnen Wirtschaftssystemen

Diese stellen konkrete Ordnungsmodelle und Steuerungsmechanismen dar.

In der Praxis dient der Begriff der Einordnung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen arbeitsrechtlicher Sachverhalte.