Organisation

Organisation beschreibt die strukturierten Regeln, Abläufe und Zuständigkeiten eines Unternehmens. Sie legt fest, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Entscheidungen getroffen werden – und bestimmt damit den Arbeitsalltag jedes Arbeitnehmers.

In Kürze

Organisation beschreibt die strukturierten Regeln, Abläufe und Zuständigkeiten eines Unternehmens. Sie legt fest, wer welche Aufgaben übernimmt, wie Entscheidungen getroffen werden – und bestimmt damit den Arbeitsalltag jedes Arbeitnehmers.

Definition

Das Wort Organisation leitet sich vom griechischen „organon" (Werkzeug, Bewerkstelligung) ab. Im betrieblichen Sinne ist Organisation ein Mittel, um Unternehmensziele zu erreichen. Der Begriff wird in drei Bedeutungen verwendet: als Institution (das Unternehmen selbst ist eine Organisation), als Funktion (das aktive Gestalten von Strukturen) und als Instrument (das Unternehmen hat eine Organisationsstruktur).

Die formale Organisation umfasst alle festgelegten Regeln, Vorschriften und Anordnungen, nach denen Abläufe und Strukturen geordnet sind. Daneben existiert die informelle Organisation: Beziehungen und Absprachen, die sich im Laufe der Zeit durch den Umgang der Beschäftigten miteinander entwickeln, ohne offiziell geregelt zu sein.

Jede Organisation umfasst zwei komplementäre Strukturprinzipien: die Aufbauorganisation (Stellensystem, Abteilungen, Hierarchien) und die Ablauforganisation (Gestaltung der Arbeitsprozesse und Durchlaufzeiten).

Organisatorisch geregelt werden im Unternehmen insbesondere:

  • Hierarchische Beziehungen – Weisungsbefugnisse, Verantwortung und Dienstwege
  • Funktionelle Beziehungen – Tätigkeits- und Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsbeziehungen – konkrete Aufgaben und Tätigkeiten
  • Unternehmensziele – deren Umsetzung durch die Unternehmensleitung

Eine gute Organisation sollte drei Grundsätze erfüllen: Sie soll wirtschaftlich, zweckmäßig sowie in einem ausgewogenen Verhältnis stabil und flexibel sein. Für die praktische Umsetzung gilt: Im Gestaltungsbereich sind eine eindeutige Gliederung, klare Aufgabenzuordnung und festgelegte Befugnisse entscheidend. Im Verhaltensbereich zählen ein kooperativer Führungsstil, rechtzeitige Information der Beschäftigten und reibungslose Kommunikation zwischen Abteilungen.

Wichtig für Arbeitnehmer: Verändert ein Unternehmen seine Organisationsstruktur, können Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) berührt sein, die zwingend zu beachten sind.

Eine besondere Form ist die Non-Profit-Organisation: Sie verfolgt keine kommerziellen, sondern gemeinnützige, soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke. Typische Rechtsformen sind die gemeinnützige GmbH (gGmbH) und der eingetragene Verein (e.V.).

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