In Kürze
Ein Oder-Konto ist ein gemeinschaftlich geführtes Bankkonto mit Einzelverfügungsbefugnis. Jeder Kontoinhaber kann unabhängig über das gesamte Guthaben verfügen.
Definition
Das Oder-Konto ist ein zivilrechtlicher Begriff für ein gemeinschaftlich geführtes Bankkonto mehrerer Kontoinhaber. Es gewährt jedem Kontoinhaber ein selbstständiges und uneingeschränktes Verfügungsrecht über das gesamte Kontoguthaben.
Ein Oder-Konto liegt vor, wenn gegenüber dem Kreditinstitut festgelegt ist, dass Einzelverfügungen wirksam sind. Die Berechtigung zur Kontonutzung besteht unabhängig von der Herkunft der eingebrachten Geldmittel.
Alle Kontoinhaber haften gegenüber dem Kreditinstitut für Verbindlichkeiten aus dem Konto als Gesamtschuldner. Das Oder-Konto unterliegt den allgemeinen Regeln des Schuld- und Bankvertragsrechts, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Eine interne Ausgleichspflicht zwischen den Kontoinhabern wird durch die Kontoführung nicht automatisch begründet.
Abzugrenzen ist das Oder-Konto von einem Und-Konto, bei dem Verfügungen nur gemeinschaftlich zulässig sind.
Praktische Bedeutung besteht bei der gemeinsamen Abwicklung laufender Zahlungsvorgänge durch mehrere berechtigte Personen. Das Oder-Konto begründet keine Aussage über die materielle Eigentumslage am Guthaben.