In Kürze
Outsourcing bedeutet, dass ein Unternehmen bestimmte Aufgaben oder Bereiche an externe Dienstleister auslagert. Dies betrifft viele Bereiche – von der Lohnabrechnung bis zum Sicherheitsdienst.
Definition
Outsourcing – auf Deutsch: Auslagerung – ist heute ein zentrales Thema der betrieblichen Planung. Unternehmen entscheiden dabei, welche Aufgaben sie selbst erledigen und welche sie von spezialisierten Dienstleistern übernehmen lassen.
Typische Gründe für eine Auslagerung sind Kosteneinsparungen, fehlende Fachkenntnisse im eigenen Betrieb oder der Wunsch, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren häufig davon.
Typische Outsourcing-Bereiche sind:
- Personaleinsatz: Einsatz von Zeitarbeitskräften bei kurzfristigen Engpässen oder Personalausfall
- Externes Personalbüro: Übernahme der Personalverwaltung durch einen externen Anbieter, vor allem für kleinere Unternehmen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung: Klassischer Auslagerungsbereich, da die gesetzlichen Vorschriften komplex sind – besonders empfehlenswert für Betriebe unter 100 Beschäftigte
- Zeitwirtschaft: Verwaltung flexibler Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten und Schichtmodelle durch externe Dienstleister
- Aus- und Weiterbildung: Nutzung externer Ausbildungszentren oder Kooperationen mit anderen Unternehmen
- Büro-Service: Übernahme von Büroorganisation, Korrespondenz und Telefonzentrale durch externe Dienstleister
- Facility-Management: Ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung zur Kostensenkung und zum Werterhalt von Immobilien
- Sicherheitsdienste: Bewachung von Unternehmensgebäuden und Schutz vor Betriebsspionage
- Büroreinigung: Vollständige oder teilweise Vergabe von Reinigungsarbeiten an externe Unternehmen
- Catering und Kantinen: Betrieb von Werksküchen durch externe Verpflegungsdienstleister
- Betriebsärztlicher Dienst: Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die auch extern beauftragt werden können
- Betriebliche Altersversorgung, Call-Center, Relocation-Service und Gesundheitsdienstleister: Weitere Bereiche, die je nach Unternehmensgröße und Bedarf ausgelagert werden können
Für Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen: Eine Auslagerung kann Auswirkungen auf das eigene Arbeitsverhältnis haben, etwa wenn Aufgaben wegfallen oder Tätigkeiten auf externe Kräfte übergehen. In solchen Fällen können arbeitsrechtliche Regelungen – etwa zum Betriebsübergang nach § 613a BGB – eine Rolle spielen.