Offene Posten

In Kürze

Offene Posten bezeichnen noch nicht ausgeglichene Buchungen in der Finanzbuchhaltung. Sie betreffen Forderungen und Verbindlichkeiten bis zum Zahlungsausgleich.

Definition

Offene Posten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff zur Abbildung nicht ausgeglichener Buchungen in der Finanzbuchhaltung. Der Begriff bezeichnet Forderungen oder Verbindlichkeiten, denen noch keine Ausgleichsbuchung gegenübersteht.

Erfasst werden solche Buchungen auf Debitoren- oder Kreditorenkonten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich. Offene Posten liegen vor, wenn Rechnungen gebucht, jedoch bis zum Stichtag nicht beglichen sind.

Die Zuordnung erfolgt objektiv anhand von Beleg, Betrag, Fälligkeit und zugehörigem Buchungskonto. Der Status endet mit der Gegenbuchung durch Zahlung, Verrechnung, Storno oder wertmäßige Ausbuchung.

Offene Posten dienen der laufenden Überwachung von Außenständen und kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen intern. Eine rechtliche Anspruchsbegründung oder -durchsetzung wird durch die buchhalterische Erfassung nicht bewirkt.

Abzugrenzen sind Offene Posten von:

  • bilanziellen Rückstellungen, die ungewisse Verpflichtungen ohne konkrete Rechnung betreffen

In der Praxis unterstützen sie Liquiditätssteuerung, Mahnwesen und fristgerechte Zahlungsabwicklung im Rechnungswesen. Sie ermöglichen transparente Saldenlisten, Priorisierung fälliger Beträge und zeitnahe Abstimmung mit Geschäftspartnern.