In Kürze
Outsourcing bedeutet, dass ein Unternehmen bestimmte Bereiche oder Aufgaben an externe Dienstleister auslagert. Ziel ist meist, sich auf die eigentlichen Kernaufgaben zu konzentrieren und Kosten zu senken.
Definition
Beim Outsourcing gibt ein Unternehmen einzelne Abteilungen, Funktionen oder Aufgaben ab, die bisher intern erledigt wurden. Ein externer Anbieter übernimmt diese Tätigkeiten dann eigenständig.
Die Entscheidung zur Auslagerung sollte nicht allein nach Kostengesichtspunkten getroffen werden. Auch Qualität, Kundenbindung, Personalpolitik und langfristige Unternehmensinteressen spielen eine wichtige Rolle. Ein einmal aufgegebener Bereich ist später nur schwer und kostenintensiv wieder aufzubauen.
Mögliche Vorteile des Outsourcings:
- Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben
- Straffung der Unternehmensorganisation
- Höhere Kostentransparenz und mögliche Kostenreduktion
- Verlagerung von Unternehmerrisiken auf den Dienstleister
- Zugang zu aktuellem Fach- und Spezialwissen
- Weniger Routinearbeiten für die verbleibenden Beschäftigten
Für Arbeitnehmer ist wichtig: Outsourcing kann strukturelle Veränderungen im Betrieb auslösen und die Arbeitsabläufe der verbleibenden Beschäftigten verändern. Je nach Art der Maßnahme sind verschiedene Gesetze zu beachten:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung
- Umwandlungsgesetz (UmwG) – Regelungen bei Umstrukturierungen
- Aktiengesetz (AktG) und GmbH-Gesetz (GmbHG) – je nach Unternehmensform
- Sprecher-Ausschuss-Gesetz (SprAuG) – Rechte leitender Angestellter
- Schwerbehindertengesetz (SchwbG) – besonderer Schutz schwerbehinderter Beschäftigter