Pensionsrückstellungen

In Kürze

Pensionsrückstellungen sind Beträge, die ein Unternehmen intern zurücklegt, um spätere Betriebsrenten an Arbeitnehmer zahlen zu können. Sie gelten als steuer- und sozialversicherungsfrei, weil das Geld dem Arbeitnehmer noch nicht direkt zufließt.

Definition

Wenn ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zusagt, muss er dafür Vorsorge treffen. Eine Möglichkeit ist die sogenannte Direktzusage: Das Unternehmen verspricht, die Rente später selbst auszuzahlen, und bildet dafür in seiner Bilanz eine Rückstellung.

Diese Rückstellung verbleibt im Unternehmen — das Geld wird nicht auf ein externes Konto oder einen Versorgungsträger übertragen. Deshalb gilt es steuerrechtlich noch nicht als Zufluss beim Arbeitnehmer: Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst dann an, wenn die Rente tatsächlich ausgezahlt wird.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Während der Ansparphase entstehen keine zusätzlichen Abzüge. Erst im Rentenalter, bei der tatsächlichen Auszahlung, wird die Leistung als Einkommen behandelt und entsprechend versteuert.