In Kürze
Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für das Alter vorsorgen. Beiträge an eine Pensionskasse sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Definition
Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger, der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sammelt und daraus später Renten oder andere Versorgungsleistungen auszahlt. Man unterscheidet zwei Finanzierungsformen: die kapitalgedeckte Altersversorgung (Beiträge werden angespart und verzinst) und die umlagefinanzierte Altersversorgung (laufende Beiträge finanzieren direkt die aktuellen Renten).
Steuerliche Vorteile (kapitalgedeckt): Arbeitgeberbeiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, soweit sie im Jahr 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2025: 7.728 € jährlich bzw. 644 € monatlich). Diese Regelung gilt für das erste Dienstverhältnis. Auch Beiträge durch Entgeltumwandlung — also wenn der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts verzichtet, um es in die Pensionskasse einzuzahlen — sind bis zu dieser Grenze steuerfrei.
Sozialversicherung (kapitalgedeckt): In der Sozialversicherung gilt ein niedrigerer Freibetrag: Beiträge bleiben nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze beitragsfrei (2025: 3.864 € jährlich bzw. 322 € monatlich). Die steuerliche Erhöhung auf 8 % wirkt sich hier nicht aus.
Steuerliche Vorteile (umlagefinanziert): Auch Beiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen können steuerfrei sein — geregelt in § 3 Nr. 56 EStG. Ab 2024 gilt ein Freibetrag von 226,50 € monatlich bzw. 2.718 € jährlich, der bis 2025 schrittweise auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze ansteigt.
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Mit diesem Gesetz wurden die steuerlichen Freibeträge für kapitalgedeckte Pensionskassen deutlich angehoben und vereinfacht. Außerdem können Arbeitgeber und Gewerkschaften auf tariflicher Grundlage sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren: Der Arbeitgeber verpflichtet sich dann nur zur Zahlung der Beiträge — ohne Garantie auf eine bestimmte spätere Leistungshöhe.
Wichtige Gesetze im Überblick:
- § 3 Nr. 63 EStG – Steuerfreiheit für Beiträge an kapitalgedeckte Pensionskassen
- § 3 Nr. 56 EStG – Steuerfreiheit für Beiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen
- § 40b EStG – Pauschalbesteuerung von Beiträgen (Altzusagen)
- § 1 Abs. 1 SvEV – Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung