In Kürze
Die Pflegekasse ist der gesetzliche Träger der sozialen Pflegeversicherung. Sie sichert Versicherte im Fall von Pflegebedürftigkeit ab und übernimmt dabei vielfältige organisatorische und finanzielle Aufgaben.
Definition
Pflegekassen sind eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt sind. Ihre Aufgaben und Pflichten sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Zu den zentralen Aufgaben einer Pflegekasse gehören:
- Beiträge einziehen und Mittel verwalten: Die Pflegekasse zieht Versicherungsbeiträge ein und legt darüber Rechenschaft ab.
- Leistungen erbringen: Versicherte erhalten Geld-, Sach- und Dienstleistungen, etwa Pflegegeld oder häusliche Pflegehilfe.
- Beratung und Aufklärung: Die Pflegekasse informiert Versicherte über ihre Leistungen und fördert die Vorsorge gegen Pflegebedürftigkeit. Die individuelle Pflegeberatung ist in § 7a SGB XI geregelt.
- Koordination der Pflege: Sie stimmt die pflegerische Versorgung des einzelnen Versicherten aufeinander ab.
- Schulungen für Pflegepersonen: Angehörige und andere Pflegepersonen können Kurse und Schulungen in Anspruch nehmen.
- Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern: Gemeinsam mit Kranken- und Rentenversicherung wirkt die Pflegekasse auf Prävention und Rehabilitation hin.
- Qualitätssicherung: Sie überprüft die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen und schließt Verträge mit Pflegeeinrichtungen.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch Mitglied der zugehörigen Pflegekasse und damit in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert.