Pflegeversicherung

In Kürze

Die Pflegeversicherung ist eine verpflichtende Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Sie gewährleistet gesetzlich festgelegte Leistungen nach einem einheitlichen System.

Definition

Pflegeversicherung ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine gesetzlich geregelte Pflichtversicherung zur finanziellen Absicherung pflegebedingter Risiken.

Die Versicherung erfasst Personen mit gesetzlicher oder privater Krankenversicherung und folgt deren versicherungsrechtlicher Zuordnung.

Tatbestandlich erforderlich sind Versicherungspflicht, festgestellte Pflegebedürftigkeit sowie die Zuordnung zu einem gesetzlich bestimmten Pflegegrad.

Die Pflegeversicherung gewährt Geld- und Sachleistungen nach Maßgabe des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Eine vollständige Kostendeckung aller Pflegeaufwendungen wird durch die Pflegeversicherung nicht gewährleistet.

Abzugrenzen ist sie von:

  • privaten Pflegezusatzversicherungen durch ihre Pflichtnatur
  • gesetzlich normierten Leistungsumfang

Die praktische Bedeutung der Pflegeversicherung liegt in der standardisierten sozialen Absicherung bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf.