In Kürze
Die Patientenquittung ist eine schriftliche Aufstellung aller ärztlichen Leistungen und deren Kosten. Patienten können sie vom Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus verlangen, um die Abrechnung nachzuvollziehen.
Definition
Gesetzlich Versicherte haben das Recht, vom behandelnden Arzt eine verständliche Kosten- und Leistungsinformation zu erhalten. Dieses Recht ist in § 305 Abs. 2 SGB V geregelt.
Patienten können zwischen zwei Varianten wählen: einer Tagesquittung direkt nach dem Arztbesuch oder einer Quartalsquittung am Ende des Abrechnungsquartals. Beide listen alle erbrachten Leistungen und die damit verbundenen Kosten auf.
Die Ausstellung der Patientenquittung ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 1,00 Euro zuzüglich Porto.
Die Leistungen werden auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) aufgeführt. Da Ärzte die genauen Euro-Beträge ihrer Abrechnung oft erst Monate später erfahren, enthalten Quittungen innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen in der Regel noch keine konkreten Geldbeträge.
Ziel der Patientenquittung ist mehr Transparenz im Abrechnungswesen: Patienten können prüfen, welche Leistungen tatsächlich erbracht und mit der Krankenkasse abgerechnet wurden. Das stärkt das Vertrauen zwischen Arzt und Patient und hilft, fehlerhafte oder unberechtigte Abrechnungen aufzudecken.