Pfandrecht

In Kürze

Das Pfandrecht sichert Forderungen durch unmittelbare Haftung eines bestimmten Vermögensgegenstands. Es ermöglicht dem Gläubiger vorrangige Befriedigung aus dem Pfandgegenstand.

Definition

Das Pfandrecht ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein beschränkt dingliches Recht zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Forderung.

Es gewährt dem Gläubiger die Befugnis, sich bei Fälligkeit aus dem Pfandgegenstand zu befriedigen. Tatbestandlich erforderlich ist eine zuordenbare Forderung sowie ein bestimmter pfandfähiger Gegenstand oder ein pfandfähiges Recht.

Die Entstehung setzt entweder eine gesetzliche Anordnung, eine rechtsgeschäftliche Bestellung oder eine wirksame Pfändung voraus.

Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Entstehung, Wirkung und Verwertung abschließend regelt.

Das Pfandrecht begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch außerhalb der gesicherten Forderung.

Abzugrenzen ist das Pfandrecht von der Sicherungsübereignung durch den Fortbestand des Eigentums beim Pfandbesteller.

In der Praxis wirkt das Pfandrecht als standardisiertes Sicherungsmittel bei Kreditverhältnissen und gesetzlichen Haftungstatbeständen.