In Kürze
Die Pfändung ist ein staatliches Zwangsmittel zur Durchsetzung privatrechtlicher Geldforderungen. Sie erfasst Sachen, Forderungen oder sonstige Vermögensrechte des Schuldners.
Definition
Pfändung ist ein vollstreckungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die staatliche Beschlagnahme von Sachen, Forderungen oder Vermögensrechten zur Sicherung oder Befriedigung einer Geldforderung.
Voraussetzungen sind ein vollstreckbarer Titel, eine fällige Forderung und die Durchführung durch ein zuständiges Vollstreckungsorgan. Die Maßnahme bewirkt die öffentlich rechtliche Bindung des Pfändungsgegenstands und schließt eine freie Verfügung des Schuldners aus.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 803 ff. Zivilprozessordnung (ZPO)
Diese regeln Voraussetzungen, Wirkung und Ablauf der Pfändung abschließend.
Pfändung begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch, sondern dient ausschließlich der zwangsweisen Durchsetzung bestehender Forderungen.
Abzugrenzen ist die Pfändung von der freiwilligen Sicherheitsbestellung durch ihre hoheitliche Anordnung und fehlende Dispositionsfreiheit.
Die praktische Bedeutung der Pfändung liegt in der effektiven Durchsetzung titulierte Geldansprüche im Rahmen der staatlichen Zwangsvollstreckung.