In Kürze
Personalzeiterfassung bezeichnet die systematische Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit von Beschäftigten. Sie dient der transparenten Erfassung arbeitszeitbezogener Daten im Betrieb.
Definition
Personalzeiterfassung ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Sie umfasst die methodisch geregelte Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Arbeitsdauer.
Die Personalzeiterfassung liegt vor, wenn Arbeitszeiten objektiv, verlässlich und nachvollziehbar festgehalten sind. Voraussetzung ist eine organisatorisch festgelegte Form der zeitlichen Dokumentation innerhalb des Betriebs.
Sie dient der Kontrolle der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben sowie der Abrechnung von Vergütungsansprüchen.
Rechtsgrundlage ist:
- § 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Unionsrechtliche Arbeitszeiterfassungspflicht
Die Personalzeiterfassung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütungsart oder Arbeitszeitgestaltung.
Abzugrenzen ist sie von der Personaleinsatzplanung, die auf die Vorausdisposition von Arbeitszeiten gerichtet ist.
In der Praxis bildet die Personalzeiterfassung eine Grundlage für Entgeltabrechnung, Arbeitszeitkontrolle und betriebliche Transparenz.