In Kürze
Bei bestimmten Direktversicherungen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 20 % abführen, statt sie individuell zu berechnen. Diese Regelung gilt grundsätzlich nur für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden.
Definition
Unter Pauschalbesteuerung bei Zukunftssicherungsleistungen versteht man eine vereinfachte Form der Lohnversteuerung für Beiträge, die ein Arbeitgeber in eine Direktversicherung (Lebensversicherung) für seinen Arbeitnehmer einzahlt. Statt des persönlichen Steuersatzes des Arbeitnehmers wird ein einheitlicher Pauschalsatz von 20 % angewendet.
Die Pauschalbesteuerung ist nach § 40b EStG auf Beiträge bis zu 1.752 Euro jährlich je Arbeitnehmer begrenzt. Bei Gruppenversicherungen gelten besondere Regelungen.
Damit die pauschal besteuerten Beiträge auch sozialversicherungsfrei sind, müssen sie entweder zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden oder ausschließlich aus Einmalzahlungen – zum Beispiel Gewinnbeteiligungen – stammen.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für neue Direktversicherungsverträge grundsätzlich Steuerfreiheit sowie Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung im Rahmen der geltenden Grenzen. Die Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG ist daher nur noch für Altverträge (Abschluss bis 31. Dezember 2004) relevant. Seit 2005 sind zudem auch Entgeltumwandlungen aus laufendem Arbeitsentgelt zugunsten einer Direktversicherung beitragsfrei in der Sozialversicherung.