In Kürze
Das Personalwesen umfasst alle organisatorischen Funktionen eines Unternehmens rund um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von der Planung über den Einsatz bis zur Betreuung. Es sorgt dafür, dass genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist und sinnvoll eingesetzt wird.
Definition
Personalwesen ist ein arbeitsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Begriff, der die institutionelle Organisation der Personalarbeit im Unternehmen beschreibt. Es umfasst sämtliche dauerhaft angelegten Funktionen zur Planung, Beschaffung, Entwicklung und Verwaltung abhängig Beschäftigter.
Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie viele Personen mit welcher Qualifikation werden benötigt – und wie werden sie am besten eingesetzt? Das Personalwesen verbindet betriebliche Interessen strukturiert mit dem Einsatz menschlicher Arbeitskraft.
Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Kernfunktion, die sowohl die Gewinnung als auch den ziel- und ergebnisorientierten Einsatz von Personal umfasst. Die Tätigkeit ist auf den rechtskonformen Einsatz von Arbeitnehmern innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse gerichtet.
Funktional berührt das Personalwesen insbesondere Regelungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Eine wichtige Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), das etwa Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen regelt.
Die Begriffe Personalwirtschaft, Personalmanagement und Human Resource Management (HRM) werden im alltäglichen Sprachgebrauch gleichbedeutend verwendet.
Abzugrenzen ist das Personalwesen von der Personalstrategie, die lediglich die übergeordnete Zielausrichtung vorgibt. Ein eigenständiger Anspruch von Arbeitnehmern auf bestimmte Maßnahmen des Personalwesens wird durch den Begriff nicht begründet.