Personalzusatzkosten

In Kürze

Personalzusatzkosten sind alle Kosten, die einem Arbeitgeber zusätzlich zur ausgezahlten Vergütung entstehen. Sie sind ein Teil des gesamten Personalaufwands eines Unternehmens.

Definition

Der Begriff Personalzusatzkosten taucht in der Praxis auch als Personalnebenkosten, Lohnnebenkosten oder Lohnzusatzkosten auf. Diese Begriffe werden leider oft uneinheitlich verwendet, meinen aber nicht immer dasselbe.

Um Klarheit zu schaffen, lässt sich der gesamte Personalaufwand eines Unternehmens in drei Bestandteile aufteilen:

  • Personalkosten – das direkte Arbeitsentgelt, also Lohn oder Gehalt laut Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, einschließlich Überstundenzuschläge, Schichtzulagen und Prämien.
  • Personalnebenkosten – gesetzliche oder tarifliche Zusatzleistungen wie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bezahlte Freistellungen.
  • Personalzusatzkosten – freiwillige, unternehmensspezifische Leistungen, die nicht in der monatlichen Gehaltsabrechnung erscheinen, zum Beispiel Aufwendungen für eine Betriebskantine, Sportanlagen, Kultureinrichtungen oder besondere Unfallversicherungen.

Für Unternehmen – besonders in der Produktion – ist die genaue Kenntnis aller Personalkosten wichtig, weil sie direkt in die Preiskalkulation einfließen.