Profiling

In Kürze

Profiling bezeichnet die automatisierte Auswertung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Merkmale. Es dient der Analyse oder Vorhersage individueller Eigenschaften.

Definition

Profiling ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen.

Profiling liegt vor, wenn Daten genutzt werden, um Merkmale wie Leistung, Verhalten oder Zuverlässigkeit systematisch zu analysieren oder vorherzusagen.

Voraussetzung ist eine automatisierte Datenverarbeitung mit personenbezogenem Bezug und bewertender Zielrichtung. Erfasst werden sowohl gegenwartsbezogene Bewertungen als auch prognostische Ableitungen aus bestehenden Datensätzen.

Profiling ist in Artikel 4 Nummer 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legaldefiniert. Das Profiling begründet für sich genommen keinen eigenständigen Rechtfertigungstatbestand für die Datenverarbeitung.

Abzugrenzen ist Profiling von:

  • rein manuellen Auswertungen ohne automatisierte Verarbeitung

In der betrieblichen Praxis ist Profiling insbesondere bei Personalmanagement, Leistungsbewertung und digitalen Entscheidungsprozessen relevant.