In Kürze
Prozesskosten bezeichnen die finanziellen Aufwendungen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens. Sie betreffen alle Kosten, die Parteien im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung tragen.
Definition
Prozesskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der finanziellen Aufwendungen eines Rechtsstreits. Er umfasst sämtliche Kosten, die durch die Inanspruchnahme staatlicher Rechtspflege oder anwaltlicher Vertretung entstehen.
Prozesskosten entstehen objektiv durch die Durchführung eines Verfahrens vor Gericht oder im Vorfeld eines solchen Verfahrens. Zu den Voraussetzungen zählen insbesondere die Beteiligung an einem Rechtsstreit sowie die Veranlassung kostenpflichtiger Verfahrenshandlungen.
Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzlichen Verfahrensordnungen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Prozesskosten können Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten sowie erstattungsfähige Kosten der Gegenseite umfassen. Der Begriff begründet keinen Anspruch auf Kostenerstattung unabhängig vom Verfahrensausgang.
Abzugrenzen sind Prozesskosten von:
- betriebswirtschaftlichen Prozesskosten im Sinne der Kostenrechnung
In der Praxis sind Prozesskosten maßgeblich für die wirtschaftliche Bewertung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.