Rehabilitationsträger

In Kürze

Rehabilitationsträger sind die staatlich bestimmten Stellen, die Rehabilitationsmaßnahmen finanzieren und organisieren. Je nach Ursache einer Erkrankung oder Behinderung ist ein anderer Träger zuständig.

Definition

In Deutschland gibt es kein einheitliches Reha-System, sondern mehrere spezialisierte Träger. Welcher Träger zuständig ist, hängt davon ab, warum jemand eine Rehabilitation benötigt.

Die wichtigsten Rehabilitationsträger im Überblick:

  • Gesetzliche Krankenkassen: Zuständig bei Akuterkrankungen – nachrangig auch für stationäre Reha, wenn dadurch Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt oder eine Krankheit geheilt bzw. gebessert werden kann.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständig bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Führt den Großteil der stationären Reha-Maßnahmen durch und fast die Hälfte aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
  • Bundesagentur für Arbeit: Zuständig vor allem für Arbeitsplatzhilfen, Vermittlung und Umschulungen in einen neuen Beruf.
  • Träger der Sozialen Entschädigung: Zuständig bei Gesundheitsschäden durch Gewalttaten, Kriegsfolgen oder Impfschäden.
  • Soldatenentschädigung: Greift, wenn ein Soldat eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat.

Ist unklar, welcher Träger zuständig ist, muss zunächst vorläufig geleistet werden: Bei medizinischer Reha übernimmt die Rentenversicherung, bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die Bundesagentur für Arbeit – bis die Zuständigkeit geklärt ist (§ 14 SGB IX).

Streiten sich mehrere Träger über die Zuständigkeit, muss der zuerst angegangene Träger spätestens einen Kalendermonat nach Antragseingang vorläufig leisten (§ 43 SGB I).