In Kürze
Die Riester-Rente ist eine freiwillige, staatlich geförderte private Altersvorsorge, die seit 2002 existiert. Der Staat unterstützt das Sparen durch Zulagen und steuerliche Vorteile.
Definition
Die Riester-Rente ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig. Wer mindestens 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einer Grundzulage von 175 Euro pro Jahr sowie einer Kinderzulage von 185 Euro (bzw. 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden) für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen wird. Wer bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Zusätzlich können die eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – bis zu einem Höchstbetrag von 2.160 Euro jährlich (§ 10a Einkommensteuergesetz). Liegt die daraus resultierende Steuerersparnis über den gewährten Zulagen, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.
Wichtig: In der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei, im Alter werden die Auszahlungen jedoch nachgelagert besteuert – also dann, wenn das Einkommen in der Regel niedriger ist als im Berufsleben.
Seit 2008 gibt es auch den sogenannten „Wohn-Riester": Dabei kann das angesparte Kapital ganz oder teilweise für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden – auch für die Tilgung eines Darlehens oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Ein weiterer Vorteil: Das angesparte Riester-Kapital ist „Hartz-IV-sicher" und wird bei der Bedürftigkeitsprüfung für das Bürgergeld nicht als Vermögen angerechnet. Außerdem garantiert die sogenannte Kapitalerhaltgarantie, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen vorhanden sein müssen.