Signatur

In Kürze

Signatur bezeichnet die formale Zuordnung einer Erklärung zu einer bestimmten Person. Sie dient der Authentifizierung und Integrität rechtlich relevanter Erklärungen.

Definition

Signatur ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit formbedürftigen Erklärungen im Rechtsverkehr. Sie bezeichnet das handschriftliche oder elektronische Kennzeichen, das die Urheberschaft und den Erklärungswillen einer Person rechtlich zuordnet.

Eine Signatur liegt vor, wenn eine Erklärung mit einem individuellen, zuordenbaren Merkmal abgeschlossen ist. Erforderlich ist die eindeutige Identifizierbarkeit der erklärenden Person sowie die Abschlussfunktion der Erklärung.

Bei elektronischer Signatur gelten besondere technische Anforderungen an Authentizität und Integrität des Dokuments.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für die Schriftform
  • § 126a BGB für die elektronische Form

Signatur begründet keinen eigenständigen materiell-rechtlichen Anspruch.

Abzugrenzen ist sie von:

  • bloßen Namensangaben
  • maschinellen Kennzeichnungen ohne Abschlussfunktion

Signatur ist in der Praxis relevant für Wirksamkeit, Beweiswert und Formwahrung arbeitsrechtlicher Erklärungen.