Sondereinzelkosten

In Kürze

Sondereinzelkosten sind Kosten, die sich eindeutig einem bestimmten Auftrag oder Produkt zuordnen lassen. Sie werden direkt dem jeweiligen Kostenträger zugerechnet und fallen meist unregelmäßig oder unter besonderen Bedingungen an.

Definition

In der Kostenrechnung eines Unternehmens gibt es Kosten, die sich klar einem einzelnen Fertigungs- oder Kundenauftrag zuweisen lassen. Diese nennt man Sondereinzelkosten. Weil sie direkt dem Kostenträger zugerechnet werden, dürfen sie nicht in die allgemeine Kostenstellenrechnung einfließen.

Je nachdem, wo sie im Unternehmen entstehen, unterscheidet man zwei Arten:

  • Sondereinzelkosten der Fertigung – entstehen bei der eigentlichen Produktion, zum Beispiel Kosten für Spezialwerkzeuge, Sonderanfertigungen, Konstruktion, Patente, Lizenzen oder Materialanalysen.
  • Sondereinzelkosten des Vertriebs – entstehen im Absatzbereich, zum Beispiel Kosten für spezielle Verpackungen, Frachten, Zölle, Transportversicherungen, Vertriebsprovisionen oder Verkaufslizenzen.

Gemeinsam ist beiden Arten, dass die Kosten einem konkreten Auftrag direkt zugeordnet werden können und deshalb auch in der Kalkulation des jeweiligen Auftrags berücksichtigt werden müssen.