In Kürze
Schulden sind Verpflichtungen, eine Leistung oder einen Geldbetrag zurückzuzahlen, weil die Gegenleistung bereits erbracht wurde. Im Recht ist der Begriff wertneutral und umfasst sowohl Geldschulden als auch andere Leistungspflichten.
Definition
Eine Schuld entsteht, wenn jemand — eine Person oder ein Unternehmen — gegenüber einer anderen Partei zur Rückzahlung oder Leistungserbringung verpflichtet ist, weil diese Partei ihre Leistung bereits erbracht hat. Im Alltag klingt das Wort negativ, im Zivilrecht ist es jedoch ein neutraler Fachbegriff.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) widmet dem Thema ein eigenes Buch: das Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB). Bei einem Schuldverhältnis sind in der Regel beide Seiten Schuldner — zum Beispiel schuldet beim Kaufvertrag (§ 433 BGB) der Verkäufer die Ware und der Käufer den Kaufpreis.
Arten von Schulden:
- Geldsummenschuld: Eine Schuld über einen festen Betrag, z. B. ein Kaufpreis oder eine Darlehenssumme.
- Geldwertschuld: Die Höhe richtet sich nach dem Zweck, z. B. bei einem Schadensersatzanspruch.
- Gesamtschuld (§ 421 BGB): Mehrere Personen haften gemeinsam für eine Schuld; jeder kann allein zur vollständigen Zahlung herangezogen werden, bis die Schuld beglichen ist.
Im Handels- und Bilanzrecht sind Schulden gleichbedeutend mit Verbindlichkeiten. Sie müssen in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden. Relevante gesetzliche Grundlagen im Handelsgesetzbuch (HGB) sind unter anderem:
- § 242 Abs. 1 HGB — Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz, die Vermögen und Schulden gegenüberstellt
- § 246 Abs. 1 HGB — Schulden sind in der Bilanz des Schuldners aufzunehmen
- § 247 Abs. 1 HGB — Schulden müssen gesondert ausgewiesen und gegliedert werden
- § 249 HGB — Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- § 253 Abs. 1 HGB — Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu bilanzieren
Schulden verursachen Zinsen, die die Gesamtbelastung erhöhen. Die regelmäßigen Zahlungen aus Tilgung und Zinsen werden als Schuldendienst bezeichnet. Hohe Schulden können die Liquidität eines Unternehmens belasten und den Gewinn mindern, da Zinsen als Aufwand gelten.
Die Schuldentragfähigkeit beschreibt, ob ein Schuldner seine Schulden samt Zinsen wirtschaftlich tragen kann, ohne seinen Bestand zu gefährden. Eine lange Verschuldungsdauer — also viel Zeit, um Schulden abzubauen — wird von Kreditgebern negativ bewertet und kann zu schlechteren Kreditkonditionen führen.