Spezialfonds

In Kürze

Spezialfonds bezeichnet eine besondere Form regulierter Investmentvermögen für institutionelle Anleger. Die Anlage richtet sich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit.

Definition

Spezialfonds ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein Investmentvermögen, das ausschließlich für institutionelle oder professionell qualifizierte Anleger aufgelegt ist.

Ein Spezialfonds liegt vor, wenn der Anlegerkreis vertraglich beschränkt und ein öffentliches Vertriebsangebot ausgeschlossen ist.

Die Ausgestaltung umfasst eine individuelle Anlagestrategie, besondere Anlagegrenzen und eine eingeschränkte Anlegerzahl.

Spezialfonds werden typischerweise durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft strukturiert, verwaltet und administrativ betreut.

Rechtsgrundlage ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), insbesondere § 1 KAGB.

Eine Verpflichtung zur Beteiligung oder Auflage eines Spezialfonds besteht nicht.

Abzugrenzen sind Spezialfonds von:

  • Publikumsfonds, da sie nicht für private Kleinanleger zugänglich sind

In der Praxis dienen Spezialfonds der strukturierten Kapitalanlage institutioneller Investoren mit spezifischen Rendite- und Risikovorgaben.