Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

In Kürze

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bezeichnet die arbeitsrechtlich geregelte Erbringung von Arbeitsleistungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grundsätzlich untersagt und nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Definition

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tatsächliche Verrichtung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen.

Diese Beschäftigung liegt vor, wenn für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr eine Arbeitsleistung festgelegt ist. Maßgeblich ist jede Form abhängiger Arbeit, einschließlich Arbeitsbereitschaft und betrieblicher Anwesenheit.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • § 10 ArbZG
  • § 11 ArbZG

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Eine Zulässigkeit besteht nur, wenn eine gesetzliche Ausnahme nach § 10 ArbZG oder eine behördliche Genehmigung vorliegt.

Voraussetzung ist ferner, dass ein Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG gewährt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung oder Durchführung besteht nicht.

Der Begriff grenzt sich von werktäglicher Arbeitszeit durch den besonderen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ab.

In der betrieblichen Praxis ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für Arbeitszeitplanung und Mitbestimmung relevant.