In Kürze
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung bezeichnet die arbeitsrechtlich geregelte Erbringung von Arbeitsleistungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Sie ist grundsätzlich untersagt und nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Definition
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die tatsächliche Verrichtung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen.
Diese Beschäftigung liegt vor, wenn für den Zeitraum von 0 bis 24 Uhr eine Arbeitsleistung festgelegt ist. Maßgeblich ist jede Form abhängiger Arbeit, einschließlich Arbeitsbereitschaft und betrieblicher Anwesenheit.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 10 ArbZG
- § 11 ArbZG
Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nach § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Eine Zulässigkeit besteht nur, wenn eine gesetzliche Ausnahme nach § 10 ArbZG oder eine behördliche Genehmigung vorliegt.
Voraussetzung ist ferner, dass ein Ersatzruhetag nach § 11 ArbZG gewährt wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anordnung oder Durchführung besteht nicht.
Der Begriff grenzt sich von werktäglicher Arbeitszeit durch den besonderen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe ab.
In der betrieblichen Praxis ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für Arbeitszeitplanung und Mitbestimmung relevant.