In Kürze
Das Subsidiaritätsprinzip ordnet Zuständigkeiten nach dem Vorrang der kleineren Einheit. Höhere Ebenen greifen nur ein, wenn untergeordnete Ebenen nicht ausreichen.
Definition
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es beschreibt ein Ordnungsprinzip, nach dem Aufgaben vorrangig von der jeweils niedrigeren Regelungs- oder Handlungsebene wahrzunehmen sind.
Es wirkt, indem übergeordnete Stellen erst tätig werden, wenn untergeordnete Stellen zur Aufgabenerfüllung objektiv nicht fähig sind. Zuständigkeiten sind systematisch nach Nähe, Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung abgestuft.
Im Arbeits- und Sozialrecht steuert das Subsidiaritätsprinzip die Rangfolge von Ansprüchen, Leistungen oder Regelungsebenen. Es bestimmt, dass kollektivrechtliche oder staatliche Regelungen nur ergänzend eingreifen.
Eine ausdrückliche gesetzliche Kodifikation ist für das Subsidiaritätsprinzip nicht erforderlich. Es begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen oder Zuständigkeiten.
Abzugrenzen ist das Subsidiaritätsprinzip vom Vorrangprinzip, das eine starre Hierarchie ohne Leistungsprüfung festlegt.
In der Praxis dient das Subsidiaritätsprinzip der klaren Zuordnung von Verantwortlichkeiten im Arbeits- und Sozialgefüge.