Schuldnerverzeichnis

In Kürze

Schuldnerverzeichnis ist ein öffentlich geführtes Register über bestimmte vollstreckungsrelevante Schuldner. Es dient der Transparenz im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Definition

Das Schuldnerverzeichnis ist ein zivilverfahrensrechtliches Instrument der Zwangsvollstreckung. Es bezeichnet ein bei zentralen Vollstreckungsgerichten geführtes Register über bestimmte Schuldnerdaten.

Ein Schuldnerverzeichnis liegt vor, wenn ein Schuldner wegen vollstreckungsrechtlicher Tatbestände eingetragen ist. Voraussetzung ist eine gesetzlich angeordnete Eintragung durch den Gerichtsvollzieher im laufenden Vollstreckungsverfahren.

Eingetragen werden insbesondere Schuldner, die die Vermögensauskunft nicht abgeben oder deren Zahlungsunfähigkeit festgestellt ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • §§ 882b ff. Zivilprozessordnung (ZPO)

Der Eintrag ist zeitlich befristet und unterliegt gesetzlichen Löschungsfristen. Das Schuldnerverzeichnis begründet keinen eigenständigen Zahlungsanspruch des Gläubigers.

Abzugrenzen ist das Schuldnerverzeichnis von:

  • privatwirtschaftlichen Auskunfteien

Es wird hoheitlich geführt. In der Praxis dient das Schuldnerverzeichnis der Information über die Vollstreckbarkeit und wirtschaftliche Zuverlässigkeit von Schuldnern.