Übergangsbereich - Mehrfachbeschäftigung

In Kürze

Wer mehrere Jobs hat, muss prüfen, ob das gesamte Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungen zusammen in den Übergangsbereich fällt — denn dann gelten besondere Regeln für die Sozialversicherungsbeiträge.

Definition

Der Übergangsbereich (früher: Gleitzone) ist ein Einkommensbereich, in dem Arbeitnehmer geringere Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zahlen. Seit 2025 gilt er für monatliche Arbeitsentgelte zwischen 556,01 Euro und 2.000,00 Euro.

Bei einer Mehrfachbeschäftigung — also wenn jemand gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist — zählen die Entgelte aus allen Jobs zusammen. Liegt die Gesamtsumme in diesem Korridor, greifen die Übergangsbereichsregelungen.

Die beteiligten Arbeitgeber müssen das maßgebliche Gesamtarbeitsentgelt eigenständig ermitteln, ohne dass die Krankenkasse direkt einbezogen wird. Der Arbeitnehmer ist dabei nach § 28o Abs. 1 SGB IV verpflichtet, allen Arbeitgebern die notwendigen Angaben zu machen und auf Verlangen entsprechende Unterlagen vorzulegen.

  • § 28o Abs. 1 SGB IV — Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber allen beteiligten Arbeitgebern