Übergangsgebührnisse

In Kürze

Übergangsgebührnisse sind zeitlich begrenzte Bezüge, die ehemalige Zeitsoldaten nach dem Ende ihrer Dienstzeit erhalten. Sie gelten nicht als dauerhafte Versorgungsbezüge und führen daher nicht zur Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Definition

Nach dem Soldatenversorgungsgesetz können ehemalige Zeitsoldaten nach Beendigung ihrer Dienstzeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren sogenannte Übergangsgebührnisse erhalten. Diese sollen den Übergang ins zivile Berufsleben finanziell abfedern.

Für aktive Soldaten auf Zeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung – nämlich dann, wenn ihnen ein Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge zustehen und sie gleichzeitig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB V).

Unter „ähnliche Bezüge" fallen jedoch nur Leistungen, die dauerhaft gewährt werden – vergleichbar einem Ruhegehalt. Da Übergangsgebührnisse zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzt sind, zählen sie nicht dazu. Ehemalige Zeitsoldaten, die Übergangsgebührnisse beziehen, sind deshalb nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit.