Unfallverhütung

In Kürze

Unfallverhütung umfasst alle gesetzlichen Pflichten, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einhalten müssen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Grundlage sind die DGUV-Vorschriften der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.

Definition

Unfallverhütungsvorschriften verpflichten Arbeitgeber dazu, Gebäude, Arbeitsstätten, Maschinen und Geräte so einzurichten und zu erhalten, dass Beschäftigte bestmöglich vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt sind. Der Arbeitgeber trägt die volle Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorschriften.

Seit 2014 gelten die DGUV-Vorschriften als einheitliches Regelwerk und haben die früheren berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) abgelöst. Die DGUV Vorschrift 1 legt fest, dass die staatlichen Schutzmaßnahmen grundsätzlich für alle Versicherten gelten – nicht nur für Beschäftigte.

Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet, die Unfallverhütungsvorschriften zu befolgen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Beschäftigten über die Vorschriften informiert sind, zum Beispiel durch Aushänge im Betrieb.

Sicherheitsbeauftragte: In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats Sicherheitsbeauftragte bestellen. Wie viele Sicherheitsbeauftragte nötig sind, richtet sich nach fünf verbindlichen Kriterien der DGUV Vorschrift 1 – angepasst an die jeweiligen Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb.

Gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist:

  • § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung)

Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden.