In Kürze
Die Überlastungsanzeige betrifft die Mitteilung einer erheblichen Gefährdung durch Arbeitsüberlastung. Sie dient der Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsprozess.
Definition
Überlastungsanzeige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die formlose Mitteilung eines Beschäftigten über eine erhebliche Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit.
Eine Überlastungsanzeige liegt vor, wenn arbeitsbedingte Anforderungen objektiv nicht mehr sicher bewältigt werden können. Voraussetzung ist eine konkrete Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Sicherheit anderer betroffener Personen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 15 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 16 Absatz 1 ArbSchG
Die Überlastungsanzeige begründet keinen Anspruch auf Leistungsreduzierung oder auf Beendigung arbeitsvertraglicher Pflichten.
Abzugrenzen ist sie von der Arbeitsunfähigkeit, die eine medizinische Feststellung voraussetzt.
In der Praxis dient die Überlastungsanzeige der Dokumentation von Gefährdungslagen und der haftungsrechtlichen Einordnung arbeitsbedingter Risiken.