Übernahme

In Kürze

Die Übernahme beschreibt den Wechsel der rechtlichen Trägerschaft eines Betriebs oder Unternehmens. Sie kann arbeitsrechtliche Folgen für bestehende Arbeitsverhältnisse auslösen.

Definition

Übernahme ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Rechtsträger.

Eine Übernahme liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität den Inhaber wechselt. Voraussetzung ist der Fortbestand organisatorischer Strukturen, Arbeitsmittel und betrieblicher Abläufe nach dem Inhaberwechsel.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die Übernahme begründet keinen neuen Arbeitsvertrag, sondern führt zum automatischen Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse.

Abzugrenzen ist die Übernahme vom bloßen Anteilserwerb, bei dem kein Wechsel des Betriebsinhabers eintritt.

In der Praxis bestimmt die Übernahme die Fortgeltung von Rechten und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen.